Sie befinden sich hier: Home  |  Reise  |  Fahrgastrechte
Fahrgastrechte

Fahrgastrechte

Seit dem 29. Juli 2009 gelten erweiterte Rechte für Reisende im Eisenbahnverkehr bei: Zugverspätungen, Zugausfällen und Versäumnis von Anschlusszügen.

Die Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.


Voraussetzungen für den berechtigten Anspruch auf Erstattung von Fahrgeldern sind:
  • Besitz einer für die verspätete/ausgefallene Fahrt gültigen Fahrkarte zum Ereigniszeitpunkt
  • Berücksichtigt werden nur Verspätungen oder Ausfälle von Zügen der teilnehmenden Eisenbahnen.
  • Erstattung nur ab einem Entschädigungsbetrag von 4 €, alle Beträge darunter werden nicht erstattet.

Kein Anspruch besteht in folgenden Fällen:
  • außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende unabwendbare Umstände
  • eigenes Verschulden des Reisenden
  • Verhalten Dritter
Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten in den Beförderungsbedingungen im VBB-Tarif finden Sie hier
Weiterführende Links:
www.fahrgastrechte.info

.

 

© Copyright by PEG Prignitzer Eisenbahn Portal