Fahrgastrechte

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Neue Fahrgastrechte



Seit dem 29. Juli 2009 gelten erweiterte Rechte für Reisende im Eisenbahnverkehr bei: Zugverspätungen, Zugausfällen und Versäumnis von Anschlusszügen.

Die Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der   Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.


Voraussetzungen für den berechtigten Anspruch auf Erstattung von Fahrgeldern sind:

Kein Anspruch besteht in folgenden Fällen:

Weiterführende Links:
www.fahrgastrechte.info

Weitere Informationen finden Sie
hier.