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Neue Fahrgastrechte
Seit dem 29. Juli 2009 gelten erweiterte Rechte für Reisende im Eisenbahnverkehr bei: Zugverspätungen, Zugausfällen und Versäumnis von Anschlusszügen.
Die Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.
Voraussetzungen für den berechtigten Anspruch auf Erstattung von Fahrgeldern sind:
- Besitz einer für die verspätete/ausgefallene Fahrt gültigen Fahrkarte zum Ereigniszeitpunkt
- Berücksichtigt werden nur Verspätungen oder Ausfälle von Zügen der teilnehmenden Eisenbahnen.
- Erstattung nur ab einem Entschädigungsbetrag von 4 €, alle Beträge darunter werden nicht erstattet.
Kein Anspruch besteht in folgenden Fällen:
- außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende unabwendbare Umstände
- eigenes Verschulden des Reisenden
- Verhalten Dritter
Weiterführende Links: www.fahrgastrechte.info
Weitere Informationen finden Sie hier.